Sie erhalten nach dem Besuch der Wahlarztordination eine Rechnung per Post, mit dem Ersuchen, diese binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt einzuzahlen.
Leider kann eine Rückerstattung eines Teiles der Kosten durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht garantiert werden. Das liegt daran, dass die
Kostenerstattung je nach zuständiger Versicherung erheblich variiert und überdies von weiteren Umständen abhängt. Beispielsweise ist eine Refundierung bei einigen Krankenversicherungen
grundsätzlich nicht vorgesehen, wenn im gleichen Abrechnungszeitraum bereits ein Arzt desselben Fachgebietes konsultiert wurde.
Ich ersuche bei Detailfragen zur Kostenerstattung um Rücksprache mit der für Sie zuständigen Krankenversicherung.
Bei kosmetischen Hautbehandlungen ersuche ich um Barzahlung. Natürlich informiere ich Sie gerne im Vorfeld über die entstehenden
Kosten.